AGB
I. Allgemeines
1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. a) Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Transportkosten. b) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Gegenüber Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) legen wir den bei Lieferung geltenden Umsatzsteuersatz zugrunde.
2. Zahlungsziel in Deutschland: 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Zahlungsziel im Ausland: 100 % Vorkasse
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe 9 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nebst 40 Euro Pauschale nach § 288 Abs. 5 s. 2 BGB zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
4. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt bereits hierdurch sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet.
5. Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten gemäß vorstehend Ziffer 6. können wir vom Käufer Sicherheit verlangen.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend Ziff. 3.–5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
4. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet – sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten –, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
5. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
IV. Lieferzeit
1. Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich.
2. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
3. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Im-portschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.
V. Versand und Gefahrenübergang
1. Der Versand ab Werk erfolgt auf Kosten des Käufers. Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Käufer.
2. Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.
3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches übernehmen. Haben wir dem Käufer angezeigt, dass die Ware versand- oder abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt und wir ihm hierzu erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben.
4. Weitergabe personenbezogener Daten zur Bestellabwicklung: Erfolgt die Zustellung der Ware durch den Transportdienstleister UPS (United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG, Görlitzer Straße 1, 41460 Neuss), so geben wir Ihre E-Mail-Adresse vor der Zustellung der Ware zum Zwecke der Abstimmung eines Liefertermins bzw. Mitteilung des Versandstatus an UPS weiter.
VI. Pflichtverletzung wegen Mängel, Haftung, Garantie
1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Ware per E-Mail, Fax oder Brief anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
2. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware.
3. Sofern wir Ansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung durch Abtretung dieser Ansprüche an den Käufer, der diese Abtretung für diesen Fall bereits hierdurch annimmt. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen, insbesondere die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns abgestimmt werden.
4. Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant, gegenüber dem Käufer zu haften, beschränkt sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d. h. Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile muss der Käufer an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
5. Unsere Haftung wegen Mängeln beträgt gegenüber Unternehmern oder eine sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Fall der schuldhaften Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall wird die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Die BlowerDoor GmbH bietet neben der gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie von insgesamt vier Jahren auf das komplette BlowerDoor MessSystem an (BlowerDoor Messgebläse inklusive Blenden und Gebläsekappe, Druckmessgerät DG‐1000, Einbaurahmen und Plane, Drehzahlregler, Schlauchset, Zubehörtasche). Die Garantie beginnt mit Kaufdatum des MessSystems. Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, welche der BlowerDoor GmbH innerhalb der Garantiezeit schriftlich angezeigt werden. Erfordern Garantieansprüche einen mehr als 7‐tägigen Verbleib der Messtechnik im Hause BlowerDoor GmbH, erhält der Kunde auf Wunsch für die Dauer der Reparatur leihweise eine entsprechende Ersatzkomponente. Die BlowerDoor GmbH übernimmt die Versandkosten zum Kunden auf Basis normaler Frachtkosten. Nach Instandsetzung und Rückerhalt des bemängelten Messgerätes sendet der Kunde die geliehene Messtechnik unverzüglich auf seine Kosten an die BlowerDoor GmbH zurück. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zu oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt, trägt der jeweilige Versender. Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden, wenn das Messgerät bzw. der Garantiegegenstand
• nicht spezifikationsgemäß betrieben wurde, z. B. durch unsachgemäße Behandlung und Lagerung sowie insbesondere auch durch die Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie durch unterlassene Wartung.
• durch nicht hierfür autorisierte Werkstätten oder andere Personen geöffnet oder repariert worden ist.
• Schäden aufweist, die auf Abnutzung oder Verschleiß zurückzuführen sind.
Die BlowerDoor GmbH leistet nach dieser Garantieerklärung nur, wenn der Garantiefall umgehend, ohne Verzögerung, schriftlich bei der BlowerDoor GmbH angezeigt wird. Folgeschäden, insbesondere Vermögensschäden, die dem Kunden durch den Ausfall des Geräts entstehen, sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Mit Garantieleistung wird die BlowerDoor GmbH Eigentümer der ersetzten Teile.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Springe.
2. Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Springe.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.
3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.